AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gegenüber Verbrauchern
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe im Online - Shop www.waldfruechteschmid.de, betrieben durch Waldfrüchte Schmid, Inh. Andreas Schmid, Mulzerweg 10, 92421
Schwandorf (im Weiteren Waldfrüchte Schmid), die von Privatkunden (im Weiteren Besteller) getätigt werden. Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Geschäftskunden werden von diesen Geschäftsbedingungen nicht erfasst. Für diese gelten die AGB gegenüber Gewerbetreibenden.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist, ohne Abzug von Skonto. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insb. auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht zu.
(3) Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich hier informieren.
(4) Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts (Link) entstehen, tragen wir. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die Versandkosten zurück.
§ 4 Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft mittels Vorkasse oder über das Bezahlsystem PayPal.
§ 5 Zahlungsverzug
Kommen der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Waldfrüchte Schmid berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Waldfrüchte Schmid ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Waldfrüchte Schmid berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 6 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Waldfrüchte Schmid unbestritten sind.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Lieferung und Versand
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Eine Selbstabholung kommt nur nach vorheriger Terminabsprache und schriftlicher Bestätigung dieser durch Waldfrüchte Schmid gegen Barzahlung in Betracht.
(2) Entstehen aufgrund von unvollständigen und / oder falschen Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung, so hat der Besteller diese der Firma Waldfrüchte Schmid zu erstatten.
(3) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Waldfrüchte Schmid ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Waldfrüchte Schmid unverzüglich erstattet.
(4) Waldfrüchte Schmid kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Bestellers an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Waldfrüchte Schmid unverzüglich erstattet.
(5) Es wird auf das Hinweisblatt zur Lieferung, Lagerung und Verarbeitung der angebotenen Produkte verwiesen. Dieses ist hier abzurufen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Waldfrüchte Schmid.
§ 10 Mängelrechte
(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Waldfrüchte Schmid nach Wahl des Bestellers auf Kosten von Waldfrüchte Schmid durch ein mangelfreies ersetzen oder soweit möglich fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, Feuer).
(2) Erfordert die vom Besteller gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Bestellers steht - wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller zurückgegriffen werden kann - beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Waldfrüchte Schmid, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Waldfrüchte Schmid unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden.
(4) Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Besteller die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Der Besteller hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b) wenn Waldfrüchte Schmid die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Waldfrüchte Schmid eingetreten wäre,
c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Besteller eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden
pflegt.
(5) Die Schadensersatzpflicht des Bestellers bei einer vom Besteller zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Der Besteller kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
§ 11 Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Waldfrüchte Schmid nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Waldfrüchte Schmid nicht.
(2) Unabhängig von einem Verschulden von Waldfrüchte Schmid bleibt eine Haftung von Waldfrüchte Schmid bei arglistigem Verschweigen des Mangels unberührt.
(3) Waldfrüchte Schmid ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Waldfrüchte Schmid für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§ 12 Anwendbares Recht
Der zwischen dem Besteller und Waldfrüchte Schmid abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
§ 13 Gerichtsstand
Sofern der Besteller entgegen seinen Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Schwandorf.
§ 14 Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gegenüber Gewerbetreibenden
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe im Online - Shop www.waldfruechteschmid.de, betrieben durch Waldfrüchte Schmid, Inh. Andreas Schmid, Mulzerweg 10, 92421 Schwandorf (im Weiteren Waldfrüchte Schmid), die von Unternehmern (im Weiteren Besteller) getätigt werden.
Sie gelten ferner auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Unternehmer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Geschäftskunden in diesem Sinne sind Unternehmer mit Geschäftssitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, soweit die von ihnen bestellten Waren ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Privatkunden werden von diesen Geschäftsbedingungen nicht erfasst. Für diese gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
(2) Durch den Abschluss des Vertrages werden sämtliche früheren Verhandlungen und Korrespondenzen, die den Inhalt dieses Vertrages betreffen, rechtlich ohne Bedeutung.
(3) Schweigen des Bestellers auf die Auftragsbestätigung gilt ebenfalls als Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist, ohne Abzug von Skonto. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrag Kostensenkungen oder -erhöhungen, insb. aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen ein treten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
(3) Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich hier informieren.
§ 4 Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft mittels Vorkasse oder über das Bezahlsystem PayPal.
§ 5 Zahlungsverzug
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Waldfrüchte Schmid berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Waldfrüchte Schmid ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Waldfrüchte Schmid berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 6 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Waldfrüchte Schmid unbestritten sind.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Lieferung und Versand
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Eine Selbstabholung kommt nur nach vorheriger Terminabsprache und schriftlicher Bestätigung dieser durch Waldfrüchte Schmid gegen Barzahlung in Betracht.
a) Der Beginn der bei der Bestellung angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
b) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten so ist Waldfrüchte Schmid berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
c) Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf dem Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
d) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
(2) Mit Übergabe der Ware an den Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(3) Mit der Auslieferung eines Lieferscheines gelten die Verpflichtungen von Waldfrüchte Schmid aus dem Versendungsvertrag als erfüllt. Gleichzeitig geht die Gefahr der in dem Lieferschein bezeichneten Ware auf den Besteller über.
(4) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Waldfrüchte Schmid ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Waldfrüchte Schmid unverzüglich erstattet.
(5) Waldfrüchte Schmid kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Bestellers an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Waldfrüchte Schmid unverzüglich erstattet.
(6) Es wird auf das Hinweisblatt zur Lieferung, Lagerung und Verarbeitung der angebotenen Produkte verwiesen. Dieses ist hier abzurufen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Waldfrüchte Schmid behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Dies gilt auch für alles zukünftigen Lieferungen, auch wenn Waldfrüchte Schmid sich nicht ausdrücklich hierauf beruft.
(3) Waldfrüchte Schmid ist berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(4) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.
(5) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an Waldfrüchte Schmid in dieser Höhe ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.
(6) Die Befugnis von Waldfrüchte Schmid, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Waldfrüchte Schmid wird jedoch die Forderung nicht einziehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(7) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag von Waldfrüchte Schmid. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Waldfrüchte Schmid nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbt Waldfrüchte Schmid das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der ursprünglichen Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(8) Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
(9) Waldfrüchte Schmid verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei zu geben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 10 Mängelrechte
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der gelieferten Ware bei dem Besteller.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Mängeln.
(7) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- Wege- Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sein denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(8) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen Waldfrüchte Schmid bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner der vorhergehende Absatz entsprechend.
§ 11 Haftung
(1) Unsere Schadensersatzhaftung ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
(2) Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Kardinalspflicht haftet Waldfrüchte Schmid für jeden Grad des Verschuldens. Hier ist die Haftung jedoch auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistiger Täuschung oder der Übernahme einer Garantie.
§ 11 Anwendbares Recht
Der zwischen dem Besteller und Waldfrüchte Schmid abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 12 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht am Sitz von Waldfrüchte Schmid zuständig.
§ 13 Ausschließlichkeitsklausel
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen - also auch für spätere Geschäfte - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Waldfrüchte Schmid.
§ 14 Abwehrklausel
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu Grunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die Waldfrüchte Schmid nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 15 Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.